Springe zum Inhalt

Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wichtiger als ein Testament

Schwer krank zu sein, das stellt sich niemand gerne vor. Doch immer wieder passieren jungen wie älteren Menschen Schicksalsschläge durch Unfälle oder Krankheiten, durch die sie eine Zeit lang oder auch für immer keine Entscheidungen mehr treffen können. Um sicher zu stellen, dass Angehörige und Ärzte dann trotzdem noch so für sie handeln, wie sie es sich selbst wünschen, kann man eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten zu Papier bringen. Doch ganz einfach ist es nicht, dies rechtssicher und klar zu formulieren. Was man beachten muss, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Jurist Dietrich Monstadt am 9. Januar im Feuerwehrhaus in Kraak.

Diertrich Monstadt
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt erklärte über 40 interessierten Zuhörern in Kraak, was es bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu beachten gibt.

 

„Die Patientenverfügung mit Vorsorgevollmachten halte ich für wichtiger als ein Testament“, so Dietrich Monstadt zu Beginn seines Vortrages. „In einem Testament steht, was mit ihrem Vermögen passiert, wenn sie nicht mehr leben. Sie bekommen davon also nichts mehr mit. Mit Patientenverfügung und Vollmachten entscheiden Sie über Dinge, die Sie zu Lebzeiten betreffen,“ erklärte er den über 40 Zuhörern. „Sie können damit bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen und Eingriffe Sie wollen oder nicht wollen. Aber auch, wer sich um Ihr Geld, Haus und Hof kümmern soll, wer eventuell Ihre Kinder betreut oder auch wer Ihre Firma leiten darf, wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen vorrübergehend oder auch dauerhaft nicht selbst können. Und man ist nie zu jung, um sich darüber Gedanken zu machen und diese dann vor allem auch schriftlich zu Papier zu bringen“, betonte der Jurist. Anhand anschaulicher Fallbeispiele erklärte er, was eintreten kann und wie man dies mit diesen Dokumenten verhindern kann: „Stellen Sie nicht ihren Partner oder Ihre Kinder vor die Entscheidung, ob zum Beispiel lebenserhaltende Maschinen im Krankenhaus abgestellt werden sollen oder nicht. Schreiben Sie selbst auf, was Ihr Wunsch für solche Fälle ist.“ Auf Nachfrage aus dem Publikum fügte er hinzu: „Natürlich können Sie Ihre Wünsche jederzeit neu formulieren. Achten Sie nur darauf, dass diese Verfügungen für Angehörige oder Vertrauenspersonen im Ernstfall gut zu finden sind und dass diese wissen, dass es eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten gibt. Denn gerade bei Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen ist es wichtig, dass den Ärzten schnell bekannt ist, was Sie wollen.“

 

Nachdem viele Fragen der Zuhörer beantwortet wurden, bedankten sich die Organisatorinnen der Veranstaltung Helga Karp von der Senioren-Union und Catharina Haenning vom CDU-Gemeindeverband Lewitzrand bei Dietrich Monstadt und luden alle Gäste zu geschmierten Brötchen und Kuchen ein.