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Verdiente Lockerungen von corona-bedingten Beschränkungen

Die CDU-Fraktion hatte bereits im Vorfeld der Landtagssitzung auf Lockerungen der corona-bedingten Beschränkungen gedrängt. Schließlich weist unser Bundesland deutschlandweit die niedrigste Infektionsrate auf. Das ist auch auf die bemerkenswerte Disziplin der Mecklenburger und Vorpommern bei der Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen zurückzuführen. Das disziplinierte Einhalten der Regeln verdient Respekt und Anerkennung. Wir haben es uns verdient, dass wir unsere Tourismuswirtschaft nun langsam wieder hochfahren:

Die Gastronomie öffnete ab dem 9. Mai, ab dem 18. Mai folgten die Öffnung der Hotels für Einheimische. Ab dem 25. Mai konnten auch Gäste aus anderen Bundesländern wieder in Mecklenburg-Vorpommerschen Hotels nächtigen. Da Infektionsschutz nach wie vor eine wichtige Rolle spielt, galt zunächst eine Kapazitätsgrenze von 60 Prozent. Generell gilt, dass die Lockerungen immer in Abhängigkeit der Entwicklung des Infektionsgeschehens permanent neu werden. Die unter anderem von DEHOGA und Tourismusverband entwickelten Hygienemaßgaben machen die vereinbarten Schritte richtig und verantwortbar.

Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist vor allem dem Tourismus in unserem Land ein großer Schaden entstanden. Viele der Maßnahmen wurden auf der Bundesebene entwickelt und den Ländern zur Umsetzung an die Hand gegeben. Demnach ist jetzt auch der Bund in der Pflicht, den entstandenen Schaden gemeinsam mit dem Land so gut es geht zu beheben. Die CDU-Fraktion hat gegenüber dem Bundeswirtschaftsminister und den Bundesausschüssen für Tourismus und für Wirtschaft gefordert, dass die touristische Säule des geplanten Bundeskonjunkturpaktes nicht zu knapp ausgestattet wird. Zudem darf bei der Ausreichung der Mittel auf keinen Fall der so genannte Königsteiner Schlüssel, also die bundesweite Verteilung der Mittel nach Steueraufkommen und Bevölkerungsanzahl des jeweiligen Bundeslandes in Betracht gezogen werden. Was in anderen Ländern die Autoindustrie ist, ist bei uns der Tourismus. Diesem Gedanken muss das Paket Rechnung tragen. Die Mittel aus dem Tourismuskonjunkturpaket könnten z.B. in Abhängigkeit der Anzahl der im Tourismus Beschäftigten ausgereicht werden.