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Thesen und Forderungen zur Funklochtour 2019

Thesen zur Funklochtour:

  1. Die GSM-Versorgung (Mobilstandard des Jahres 1990) ist vergleichsweise gut. Aber selbst bei diesem Mobilstandard der 1990er Jahre gibt es weiße Flecken im Land. Ein negatives Beispiel ist Seewalde. Es lassen sich aber selbst nach dreitägiger Messung mehr als ein halbes Dutzend vergleichbarer Orte, an denen gar nichts funktioniert, benennen. (Slide 6)
  2. Tendenziell lässt sich sagen: Je moderner der Mobilfunkstandard, desto weniger ist er in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend verfügbar.
  3. Die UMTS-, aber auch die LTE-Versorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern schlecht, hier gibt es eine Vielzahl an weißen Flecken. Schnelles, mobiles Internet ist im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern ein Problem.
  4. Betreiberübergreifend lässt sich tendenziell feststellen: Die Signalstärke ist vielerorts akzeptabler, als die Signalqualität. Folgen sind z.B. Gesprächsabbrüche oder abgehackte Telefonate.
  5. Die Messwagentour hat die neuralgischsten Punkte des Funklochmelders abgemessen. Die Messungen haben die uns gemeldeten Funklöcher überwiegend bestätigt. Insbesondere im ländlichen Raum ist Mecklenburg-Vorpommern von flächendeckendem Mobilfunk weit entfernt.
  6. Hätten wir an zusätzlichen Tagen gemessen, hätten wir viele weitere Orte in MV benennen können, an denen man das Mobiltelefon bestenfalls als Taschenuhr verwenden kann. Per Landtagsantrag haben wir eine flächendeckende Analyse eingefordert. Wir bauen darauf, dass das Energieministerium entsprechende Ergebnisse zeitnah vorlegen wird. Kontakte zu entsprechenden Dienstleistern, die betreiberunabhängige Daten liefern, haben wir gerne vermittelt.
  7. Bei den Betreibern ist Telefonica, also O2, schlecht. Wer auf LTE oder 3G, also z.B. schnelles Internet, angewiesene ist, guckt bei diesem Betreiber jedenfalls in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig in die Röhre.
  8. Vergleichsweise akzeptablere Ergebnisse, z.B. bei 3G, liefert Vodafone; bei LTE liegt die Telekom vorn.

 

Forderungen zur Funklochtour:

  1. Das Funkmastenprogramm muss zügig auf den Weg gebracht werden. Denn eines ist nach unserer dreitägigen Tour schon klar: Die Nachfrage nach den Masten ist groß. Deswegen dürfen wir keine Zeit verlieren. Je enger wir uns bereits bestehenden Richtlinien orientieren, desto zügiger wird das Verfahren in Brüssel zu Ende gebracht werden.
  2. Die Beantragung von Zuwendungen für Funkmasten muss so unkompliziert und anwenderfreundlich wie möglich gemacht werden. Wir wollen nicht, dass Bürgermeister vor der Bürokratie kapitulieren und nichts beantragen. Eine eigene Webpräsenz, die häufig gestellte Fragen beantwortet, Musteranträge zentral vorhält oder Hinweise zu Interessenbekundungsverfahren gibt, kann Fragen zügig beantworten. Zudem sollte eine Servicehotline im Energieministerium geschaffen werden. Auch Repeater-Lösungen, die besonders schnell und zum Teil genehmigungsfrei errichtet werden können, müssen förderfähig sein.
  3. Das Funkmastenprogramm muss bekannter gemacht werden, z.B. mit einer Kampagne der Landesregierung. Wir haben während unserer Funklochtour erlebt, dass mancher Bürgermeister noch gar nichts von den Schweriner Plänen gehört hatte, aber sofort einen Mast beantragen wollte, nachdem er von uns informiert wurde.
  4. Mit den 50 Millionen Euro werden sich die meisten Mobilfunklücken schließen lassen – diese Mittel müssen aber auch möglichst vollständig abfließen. Deswegen müssen Vorbescheide für Funkmastenbewilligungen zügig und ohne unnötige Hürden erteilt werden.
  5. Wir wollen nicht den zusätzlichen Balken bei LTE fördern, wir wollen LTE in die Flächen bringen. Deswegen müssen Bedarfe flächendeckend ermittelt werden.
  6. Funkmastenbedarfe müssen betreiberunabhängig ermittelt werden. Die Marketingabteilung der Betreiber darf keinen Einfluss auf das Funkmastenprogramm haben.

Weil der Landtag Mobilfunk einstimmig als Daseinsvorsorge begriffen hat, ist die Landesregierung nun in der Pflicht, an diesen Stellen nachzubessern. Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck an einer entsprechenden Richtlinie. Sie soll zügig bei der EU notifiziert werden und möglichst noch in diesem Jahr in Kraft treten.