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Reform der Notfallversorgung

Während der sogenannten Parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag finden keine Plenarsitzungen statt. Die Abgeordneten befinden sich zu dieser Zeit in ihren Wahlkreisen und gehen dort eigenen Terminen nach. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Gesetzesentwürfe gäbe, die von den jeweiligen Bundesministern oder  -ministerinnen  nach etlichen Änderungen in Gesetzgebungsverfahren münden können. Aus dem Bundesministerium für Gesundheit wurde unter anderem über eine Reform der Notfallversorgung diskutiert.

Die Notfallversorgung in Deutschland ist aktuell nicht effizient ausgerichtet: Wer sonntags nachmittags mit einem gebrochenen Bein in die Notaufnahme kommt, muss häufig sehr lange warten, um im Krankenhaus behandelt zu werden. Viele Patientinnen und Patienten entscheiden sich dazu, die Notaufnahme aufzusuchen, obwohl kein Notfall vorliegt. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, häufig liegt es jedoch an mangelndem Wissen über den Schweregrad der Beschwerde oder an strukturellen Schwierigkeiten.

Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass wir die Notfallversorgung verändern müssen. Dazu gibt es in einem kürzlich erschienenen ersten Aufschlag von unserem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn mehrere Maßnahmen. Eine allgemeine Leitstelle, die für Patientinnen und Patienten telefonisch erreichbar ist (unter 112 oder 116117), soll die Verteilung der Betroffenen steuern. Sie nimmt eine qualifizierte Ersteinschätzung der Situation vor. Die Empfehlung kann dann lauten, den nächsten Morgen abzuwarten, sich an eine vertragsärztliche Praxis zu wenden, oder ein Notfallzentrum aufzusuchen. Das Ziel ist, in echten Notfällen handlungsfähiger und schneller reagieren zu können.

Es gibt noch zwei weitere Handlungsfelder, die berücksichtigt werden müssen: Welche Krankenhäuser bekommen eine Notfallzentrale? Das sollen die Bundesländer festlegen, da sie grundsätzlich für die Krankenhausplanung verantwortlich sind. Über die Notfallversorgungsplanung im Land werden dann die jeweiligen Notfallzentralen definiert. Auch Einzelheiten darüber, wie die Notfallzentrale strukturiert aufgebaut werden soll, sind in den Vorschlägen des Bundesministers enthalten. Das dritte Handlungsfeld ist der Einsatz des Rettungsdienstes. Auch er soll effizienter gestaltet sein. So sollen z.B. „Leerfahrten“ dadurch vermieden werden, dass  eine Versorgung am Notfallort und eventuell notwendige Rettungsfahrt als getrennte Leistungen betrachtet, und somit unterschiedlich vergütet werden.

Das Gesetzgebungsverfahren hierzu ist noch nicht gestartet. Wir werden es aber neben vielen anderen Gesetzesentwürfen, wie z.B. dem Medizinprodukteanpassungsgesetz, dem Gesetz zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters oder dem Digitale-Versorgungsgesetz in der zweiten Jahreshälfte diskutieren und in parlamentarischen Verfahren aufnehmen.