Springe zum Inhalt

Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts bringt spürbare Verbesserungen für Kriminalitätsopfer

Das Bundeskabinett hat kürzlich beschlossen, das Soziale Entscheidungsrecht neu zu regeln – fehlt noch der Segen von Bundesrat und Bundestag.

Die Sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Maika Friemann-Jennert, erklärt hierzu: „Das Gewährleisten körperlicher Unversehrtheit gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Auch, wenn die Kriminalität eher sinkt, fühlen sich immer mehr Menschen durch Gewalt bedroht. Opfer von Gewalt leiden oft noch nach Jahrzehnten. Die stetige Verbesserung des Opferschutzes ist deswegen eines der zentralen Anliegen der CDU-Fraktion. Ich freue mich sehr, dass sich auf Bundesebene eine spürbare Verbesserung des Sozialen Entscheidungsrechts abzeichnet. Dabei stehen zwei Aspekte im Mittelpunkt:

Bislang haben Opfer von Gewalt nur dann eine Entschädigung erhalten, wenn es sich um körperliche Gewalt handelte. Durch die Neuregelung haben Opfer psychischer Gewalt die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Insbesondere bei Themen wie dem Stalking ist dies relevant.

Die Entschädigungszahlungen werden erhöht, und auch die Versorgung von Hinterbliebenen wird verbessert.

Meine Fraktion wird dafür werben, die Neuregelung des Entschädigungsrechts in den zuständigen Ausschüssen zu thematisieren, auch mit Blick auf die nahenden Haushaltsberatungen in unserem Bundesland.“