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Mehr Transparenz der Wohlfahrt bleibt das Gebot der Stunde

Der Landtag hat in Erster Lesung das Wohlfahrtstransparenzgesetz beraten.

Hierzu erklärt die Sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Maika Friemann-Jennert:

„Mit dem Wohlfahrtstransparenzgesetz setzt die Große Koalition eines ihrer Projekte aus dem Koalitionsvertrag um. Dort heißt es: ‚Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Selbsthilfeinitiativen sind für die Koalitionspartner unverzichtbare Partner. Die Koalitionspartner setzen auch in Zukunft darauf und werden deshalb für eine transparente und verlässliche Finanzierung der Leistungen in der Wohlfahrtspflege sorgen.‘

Das Gesetz umfasst drei wesentliche Regelungsbereiche. Im Zentrum des öffentlichen Interesses steht die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur dauerhaften Unterstützung der Spitzenverbände und eine feste Regelung zur Verteilung von Unterstützungsgeldern zur Finanzierung der Arbeit der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Dabei wird auch ganz klar die Zweckbestimmung und Zielstellung der eingesetzten Gelder festgelegt.

In einer zweiten Säule wird die Unterstützung des Landes an der Finanzierung der flächendeckend vorhandenen sozialen Beratung und Gesundheitsberatung auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte dauerhaft gesichert. Fortschritt hier ist die Herauslösung aus der immer wiederkehrenden einjährigen Projektförderung – das ist ein Paradigmenwechsel. Ein Vorteil der sich daraus für die Kommunen ergibt, ist der Handlungs- und Planungsspielraum.

In einer dritten Säule wird eine Transparenz- und Zuwendungsdatenbank geschaffen, Informationen über abfließende öffentliche Mittel an Träger der Freien Wohlfahrtspflege werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Ein sehr sinnvolles Instrument, um dem Bürger einen Einblick in die Arbeit der freien Wohlfahrt zu geben. Dabei wird vor allem die detailliertere Darstellung der einzelnen geförderten Projekte über 25.000 € und der entsprechenden Träger wichtig sein.

In den vergangenen Monaten ist der Freien Wohlfahrt bzw. ihren Spitzenverbänden großes Misstrauen entgegengebracht worden. Insbesondere mit Blick auf einzelne AWO-Kreisverbände kann ich das Misstrauen nachvollziehen. Nicht grundlos gibt es einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der allerdings bis dato nichts zutage förderte, was nicht bereits bekannt gewesen wäre. Sei es wie es sei: Mitunter ist der Weg das Ziel. Bereits die anhaltenden Diskussionen über Transparenz in der Wohlfahrt haben dazu geführt, dass genauer hingeschaut wird. Gut so.“