Ein Landtagsantrag der LINKEN zielte mal wieder auf das Arbeitszeitgesetz. Es war 2017 bereits Gegenstand einer Kontroverse zwischen Landes-CDU und -SPD. Wir wollten damals eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes mit dem Ziel der umstellung von täglicher auf wöchentlicher Arbeitszeit bei Einwilligung von Arbeitgeber und Arbeitgeber.
Die LINKE will genau diese Flexibilisierung nicht sondern an dem Arbeitszeitgesetz festhalten, so, wie es vor knapp 100 Jahren auf den Weg gebracht wurde – acht Stunden arbeiten, acht Stunden Freitzeit, acht Stunden Schlaf. Im Zuge Ihrer Kampagne hat die LINKE einen gesamten Berufsverband, nämliche den DEHOGA, in derart negativer Form angegriffen, dass man sich fremdschämen musste.
Daneben ignoriert die LINKE eine Beschlusslage der 92. ASMK (16.04. 2015), sie verständigte sich auf Saisonbetrieb-Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes im Gastgewerbe. Auch der KoaV Bund sieht „Experimentierräume“ beim Arbeitszeitgesetz im Falle von Tarifbindung vor. Das allerwichtigste aber: In diesem Jahr hat bislang lediglich ein Gastgewerbebetrieb einen Antrag für Ausnahmeregelungen gestellt; basierend auf dieser Faktenlage von einem „Angriff auf das Arbeitszeitgesetz“ zu sprechen ist – vorsichtig formuliert – übertrieben.