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Gewaltschutz ist Menschenrecht – Umsetzung der Istanbul-Konvention

Falls jemand nicht weiß, was die Istanbul-Konvention ist – das ist  „das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ des Europarates.“

Sie wurde im Jahr 2018, wie der Titel schon sagt, in dem Bewusstsein ratifiziert, gesellschaftliche Gewohnheitsmuster zu durchbrechen und besonders Frauen zu schützen, aber auch alle anderen Teile der Gesellschaft vor sexueller und häuslicher Gewalt und anderweitige Verstöße gegen die individuelle Selbstbestimmung und Unversehrtheit und auch präventiv Zustände nachhaltig zu verbessern.

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode ist doch ein Aktionsprogramm für eine Gesamtstrategie des Bundes vorgesehen. Auch im unserem Land gibt es ein gut ausgebautes Beratungs- und Hilfenetzwerk sowie einen „Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt. Dennoch gibt es auch Dunkelziffern, es gibt sogar Gewalt gegen Männer, daher muss auch dieses Thema immer wieder in den Focus gerückt werden.