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Ein Gesamtpaket zur Stärkung der Einsatzbereitschaft und Attraktivität  der Bundeswehr

Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hat sich schon immer für die gesellschaftliche Anerkennung des Dienstes bei der Bundeswehr eingesetzt, denn es sind die Truppenangehörigen, die einen sehr wichtigen Beitrag für die Sicherheit unseres Landes leisten. Ihnen gebührt unser größter Respekt und die bestmögliche Unterstützung.

Um als moderner Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, muss natürlich auch eine flexible Dienstgestaltung ermöglicht werden. So wurde aktuell beschlossen, dass ab Januar 2020 alle Soldatinnen und Soldaten in Uniform kostenlos mit der Deutschen Bahn fahren dürfen. Ich freue mich sehr über diesen Beschluss, da somit die Sichtbarkeit deutscher Soldatinnen und Soldaten in der Öffentlichkeit deutlich erhöht werden kann. Es ist aber auch ein klares Zeichen von Anerkennung und Wertschätzung für die Truppe.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist ein weiteres sehr wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt worden. Dieses Regelwerk umfasst Änderungen an insgesamt dreißig Gesetzen und Verordnungen und hat ein Gesamtvolumen von rund 380 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren. Aber was genau ändert sich jetzt durch das neue Gesetz für die Truppe?

Der Gesetzentwurf flexibilisiert zum Beispiel das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten und sorgt für eine bessere soziale Absicherung von Bundeswehrangehörigen. Ferner sollen berufsfördernde Maßnahmen für länger dienende Soldaten ausgeweitet und die Altersvorsorgemöglichkeiten für Soldaten auf Zeit, für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten verbessert werden. Zudem werden die Bezüge der Freiwillig Wehrdienstleistenden steigen.

Ich bin für die CDU/CSU-Fraktion als Berichterstatterin im Verteidigungsausschuss für das Sanitätswesen in der Bundeswehr tätig und widme mich hier einem sehr wichtigen Thema: der Posttraumatischen  Belastungsstörung, kurz PTBS.  Mit diesem Gesetz wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Angehörige von Einsatzgeschädigten, z. B. in Fällen einer posttraumatischen Belastungsstörung, in die Behandlung miteinbezogen werden können.

Kehrt ein Soldat verwundet oder traumatisiert aus dem Einsatz zurück, ist die Familie ein entscheidender Faktor für die Genesung. Wenn Familienmitglieder in die therapeutische Behandlung einbezogen werden möchten – zum Beispiel bei einer länger andauernden Kur – erstattet die Bundeswehr künftig die anfallenden Unterkunfts- und Reisekosten sowie etwaige Betreuungskosten für die Kinder.