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Eigenanteile bei den Pflegeheimkosten

Die zunehmende Geschwindigkeit beim Steigen der Eigenanteile für die Pflegeheimkosten waren Thema im Landtag.

Die sich im Landesdurchschnitt auf mehr als 200 € im Monat belaufenden Mehrkosten, die nicht von der Pflegeversicherung gedeckt werden, sind für die Betroffenen mit großer Sorge verbunden, wie lange Erspartes und Rente reichen bis der Gang zum Sozialamt droht.

Nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft sind im vergangenen Jahr die Kosten in MV um 78 {98045d73ab9c19c8d7dc17a38a04534c960b79b34656a53ab5dcdfb9d1cc42cc}, im Bundesvergleich am stärksten gestiegen. Hier schlagen auch Investitionskosten und Ausbildungszuschlag zu Buche.

Vor dem Hintergrund der durchschnittlich geringeren Löhne und Renten in M-V bedeutet dies eine starke finanzielle Belastung für Pflegebedürftige.

Dabei besteht die Problematik zum einen darin, dass Pflegebedürftige bis zu einem Freibetrag von 25.000 EUR auf Ihr Erspartes zurückgreifen müssen, sofern die eigene Rente nicht die Kosten für den Pflegeheimplatz abdeckt. Hinzu kommt zum anderen, dass auch die Rente des Ehegatten für den Eigenanteil in der stationären Pflege herangezogen werden kann. Auch die Angehörigen des Pflegebedürftigen müssen sich im Zweifel, und sofern ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 EUR liegt, an den Pflegeheimkosten beteiligen.

Dabei gilt es auch zu klären, ob und wie sinnvoll beispielsweise die Deckelung von Eigenanteilen in der Pflege wäre.

Denn diese Deckelung müsste natürlich gegenfinanziert werden, etwa verbunden mit einem Anstieg der Pflegeversicherungsbeiträge. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und folglich mehr Pflegebedürftigen und zugleich einer geringeren Anzahl von Beitragszahlern stellt sich die Frage, wie nachhaltig ein solches Modell wäre.

Die Lösung des Problems soll im Herbst mit dem Start einer Pflegereform durch den Bund einhergehen. Eine Lösung muss generationengerecht und zukunftsorientiert sein.