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Dietrich Monstadt – Neuigkeiten aus Berlin 01-2019

Unser Gesundheitssystem und die Bedürfnisse der Patienten befinden sich in einem stetigen Wandel und wir müssen im Bundestag versuchen, dem durch neue Gesetze  gerecht zu werden. Einige der aktuellen Herausforderungen in diesem Bereich möchten wir mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) meistern, welches noch in der ersten Hälfte dieses Jahres verabschiedet werden soll.

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines Mindestsprechstundenangebots für niedergelassene Ärzte. Jeder niedergelassene Arzt wird dann mindestens 25 Stunden pro Woche für Sprechstunden bereitstehen müssen. Darüber hinaus werden auch bestimmte Facharztgruppen, wie Frauenärzte oder HNO-Ärzte, fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten. Dadurch sollen Patientinnen und Patienten kürzere Wartezeiten haben. Details dazu werden über die Website der Kassenärztlichen Vereinigung bereitgestellt. Auch werden die Terminservicestellen weiterentwickelt und sollen zukünftig täglich unter der Notdienstnummer 116117  bzw. über ein Online-Angebot bei der Vermittlung Facharztterminen helfen.

Dietrich Monstadt, MdB (CDU)

Wir wollen allerdings nicht nur die Versorgung der Patienten stärken, sondern auch den niedergelassenen Ärzten mehr unter die Arme greifen. Nach einer erfolgreichen Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt werden sie dafür mit mindestens 5 Euro zusätzlich entlohnt. Die Leistung in offenen Sprechstunden soll auch besser vergütet werden: Hier gibt es Zuschläge von mindestens 15{98045d73ab9c19c8d7dc17a38a04534c960b79b34656a53ab5dcdfb9d1cc42cc} auf die erbrachten Leistungen. Damit wollen wir den Anreiz erhöhen, vermehrt offene Sprechstunden anzubieten und für Patientinnen und Patienten somit eine unkompliziertere Versorgung zu schaffen.

Besonders schwierig gestaltet sich die ärztlich Versorgung oftmals auf dem Land. Deswegen bin ich sehr erfreut, dass auch unsere Landärzte von dem TSVG profitieren werden: Ärztinnen und Ärzte, die in unterversorgten Regionen erhalten besondere Zuschüsse.  Sie werden außerdem noch besser finanziell bei der Gründung von Praxen auf dem Land unterstützt.  Sollte sich zudem in den kommenden Jahren, trotz aller Anstrengungen, der Ärztemangel auf dem Land vergrößern, sind die jeweiligen Kassenärztliche Vereinigungen dazu verpflichtet eigene Lösungen zu finden und ggf. sogar eigene Praxen zu gründen,  um eine hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung für alle anzubieten.

Durch das entstehende Gesetz soll aber auch die Einführung der elektronischen Patientenakte vorangetrieben werden. Spätestens ab dem Jahr 2021 wird jedem Patienten und jeder Patientin  die Möglichkeit geboten, auf alle vorhandenen medizinischen Daten über Computer oder Smartphone zugreifen zu können.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass das Terminservice- und Versorgungsgesetz viele Maßnahmen enthält, um die Versorgung von Patienten und Patientinnen in Zukunft wesentlich schneller und einfacher zu gestalten. Natürlich liegen immer noch große Herausforderungen im Gesundheitsbereich vor uns. Ich bin allerdings zuversichtlich,  dass wir sie gemeinsam lösen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dietrich Monstadt