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Bericht aus Schwerin 05-2018 – Wolfgang Waldmüller

Anregungen zum Bürokratieabbau im Vergabegesetz ernst nehmen

Ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages von SPD und CDU, die Novelle des Vergabegesetzes, wurde am 17. Mai 2018 in einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss beraten. Bevor das Gesetz nun Ende Juni in die abschließende zweite Lesung im Landtag geht und bald darauf in Kraft treten wird, müssen einige Änderungen beraten werden.

Wolfgang WaldmüllerZentrales Anliegen der Landes-SPD seit Beginn der Wahlperiode ist es, den Anteil an Tarifverträgen im Land zu erhöhen. Auch die CDU wünscht sich einen Zuwachs an Tarifbindung; der Weg zu diesem Ziel ist jedoch ordnungspolitisch äußert umstritten. Die Tarifautonomie und die Freiheit, Verträge so zu schließen, wie es Vertragspartner für richtig halten, werden nicht nur von Wirtschaftspolitikern der CDU als ein sehr hohes Gut erachtet. Deswegen haben wie die von der SPD vorgeschlagenen Mittel für den Zuwachs an Tarifverträgen, etwa Verknüpfungen von Tarifbindung an die Wirtschaftsförderung sowie an das Vergabegesetz auch öffentlich mit deutlicher Kritik begleitet. Denn weder wollen wir, dass Unternehmen, die aus verschiedensten Gründen in Mecklenburg-Vorpommern keinen Tariflohn zahlen können, von der Wirtschaftsförderung ausgeschlossen werden. Noch wollen wir die Tarifautonomie durch einen zu hohen vergabespezifischen Mindestlohn unterminieren.

Bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses haben wir uns in Gesprächsrunden mit der Landesregierung für die Tarifautonomie eingesetzt. Die SPD schlug ursprünglich etwa eine Orientierung am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vor. Diese aber hätte deutlich über einem Ende 2017 ausgehandelten Flächentarifvertrag der Gebäudereiniger gelegen. Der liegt seitdem bei 9,55 Euro. Mit unserem Vorschlag von 9,54 Euro orientierten wir uns an diesem Wert und konnten uns gegenüber der SPD durchsetzen.

Die Stellungnahmen der eingeladenen Verbände vor dem Wirtschaftsausschuss machten nun deutlich, dass genau diese Festschreibung von 9,54 Euro als vergabespezifischer Mindestlohn die Tarifautonomie nicht unterläuft. Die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne nahezu aller Branchen, an welche die öffentliche Hand Aufträge vergibt, liegen bereits heute deutlich über dem vom Gesetz festgeschriebenen Wert. Damit ist der schmale Grat, den zweithöchsten Vergabemindestlohn in Deutschland festzuschreiben und zugleich die Tarifautonomie zu achten, erfolgreich beschritten worden. Nun hoffen wir auf die interfraktionell vereinbarte zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens. Die von den Wirtschaftsverbänden geäußerte Kritik über zu hohen bürokratischen Aufwand nehmen wir ernst. Wir prüfen, wie das Gesetz hier noch nachgebessert werden könnte.

Parallel zum Gesetzesentwurf der Landesregierung wurde im Wirtschaftsausschuss auch ein Vorschlag der LINKEN diskutiert. Die Anzuhörenden wiesen ihn als nicht umsetzbar zurück. Teile des Gesetzesentwurfes der LINKEN, etwa der bürokratische Wahn einer zentralen Kontrollinstanz, veranschaulichen ein bizarres Unternehmerbild: DIE LINKE zeichnet indirekt das Bild eines „kriminellen Unternehmers“, dem auf die Finger geschaut bzw. gehauen gehört. Entsprechende Unterstellungen haben wir energisch zurückgewiesen.

Im Übrigen: Dass der DGB in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses nicht zum Expertengremium derer gehörte, die sonst keine Gelegenheit auslassen, sich Arbeitnehmerinteressen auf die Fahnen zu schreiben, erstaunte.