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Bericht aus Schwerin 04-2018 – Wolfgang Waldmüller

Sensibler Umgang mit dem Bestattungsgesetz

Ein Herzensanliegen der CDU-Fraktion bleibt der sensible Umgang mit dem Bestattungsgesetz. Politische Mitbewerber hatten hier auf Änderungen gedrängt.

M-V Bestattungsgesetz 2018In der Folge hat die CDU-Fraktion seit Herbst des letzten Jahres intensive Gespräche zur Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern mit Vertretern der Kirchen, dem Bestatterfachverband, dem Städte- und Gemeindetag und zuletzt am 10. April 2018 mit einem Vertreter des Instituts für Rechtsmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald geführt.

Im Ergebnis sind wir der Auffassung, dass sich die Bestattungskultur unserem Land über Jahrhunderte entwickelt hat und ein schützenswertes Kulturgut ist. Gleichzeitig hat sich die Lebenssituation der Menschen in vielen Bereichen geändert, deshalb soll in der kommenden Landtagssitzung ein Expertengremium eingesetzt werden um das geltende Bestattungsrecht zu überprüfen.

Die Expertise der von uns bereits konsultierten und anderer Vertreter wird in das nun zu schaffende Gremium einfließen. Das ist uneingeschränkt zu begrüßen. In unseren Gesprächen ist deutlich geworden, dass z.B. eine Aufhebung der Friedhofspflicht einhellig abgelehnt wird. Diese Auffassung teilt die CDU-Fraktion. Die Würde des Menschen endet nicht mit dem Tod, dieser Grundsatz gilt für uns als Christdemokraten. Die Urne darf deshalb nicht zum Umzugsgut werden.