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Bäderverkaufsordnung M-V

Der Wirtschaftsausschuss hat sich seit der letzten Augustwoche intensiv mit den Streitigkeiten rund um die Bäderverkaufsordnung befasst. Die Bäderverkaufsordnung ermöglicht es, dass Geschäfte auch am Sonntag geöffnet haben und benennt hierfür konkrete Bedingungen. Hintergrund der Befassung des Ausschusses war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Greifswald, das die Ressortzuständigkeiten in der Bäderverkaufsordnung bemängelte. Das Urteil des OVG erging also nicht in der Sache.

BäderregelungInteressant dürfte aber die Begründung des Urteils werden. Denn hier sind unter anderem die klare Kriterien für Zeiten, Geschäftsgrößen oder zum Beispiel Warensortimente geregelt. Kirchen und Gewerkschaften haben hier andere Vorstellungen über die Zulässigkeit als zum Beispiel Unternehmer und Touristiker. Deswegen wurde vor einiger Zeit ein Beirat gegründet um Gespräche zu institutionalisieren. Gesprächsbereitschaft ist aber nur sinnvoll, wenn es auch Kompromissbereitschaft gibt.

Die CDU-Fraktion hat deutlich gemacht, dass wir kein Verständnis haben, wenn ideologiegetrieben ein Regelwerk beklagt wird, das sich in der Praxis bewährt hat und mit dem alle Beteiligten gut leben können. Eine weitere Einschränkung der Öffnungszeiten würde für den Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Nachteile mit sich bringen. Diese wiederum würden sich auch auf das Arbeitsplatzangebot auswirken. Es ist befremdlich, dass dieser Rückschluss für die Klägerin, die Gewerkschaft, keine Rolle zu spielen scheint. Wir haben Vertreter des Wirtschaftsausschusses gebeten, ihrerseits mäßigend auf alle Beteiligten einzuwirken. Auch der Wirtschaftsminister hat dieses wichtige Signal insbesondere an die LINKE ausgesandt.